Arbeitsfonds und dessen Teilung

Arbeitsfonds und dessen Teilung

Der Arbeitsfonds ist ein staatlicher, zweckgebundener Fonds, der seit dem 01. Januar 1990 aktiv ist und vom Arbeitsminister verwaltet wird. Der Arbeitsfonds finanziert sich hauptsächlich aus Pflichtbeiträgen der Arbeitgeber für die Beschäftigten und der Gewerbetreibenden. Aus den Mitteln des Arbeitsfonds werden die Maßnahmen der Arbeitsmarktinstitutionen, was im Art. 108 Abs. 1 des Gesetzes über die Förderung der Beschäftigung und die Arbeitsmarktinstitutionen vom 20. April 2004 verankert wurde, finanziert.. Aus den Mitteln des Arbeitsfonds werden unter anderem die Leistungen für die Arbeitslosen, Eingliederungsmaßnahmen, Stipendien, Aktivierungszuschüsse, Programme zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, Werbung und Rechtshilfe für die im Ausland Beschäftigten sowie Ausstattungs- und Tätigkeitskosten der Arbeitsklubs bezahlt. Die laufende Situation auf dem Arbeitsmarkt hat einen direkten Einfluss auf die Struktur der Ausgaben des Arbeitsfonds.

Das Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik hat für die Finanzierung der Programme zu Gunsten der Beschäftigungsförderung, Entschärfung der Folgen der Arbeitslosigkeit und die Berufsaktivierung in der Woiwodschaft Zachodniopomorskie für das Jahr 2010 einen Gesamtbetrag von 266 363 Tausend PLN zugeteilt.

Die o.g. Mittel werden wie folg aufgeteilt:

35% verbleiben zur Verfügung der Selbstverwaltung der Woiwodschaft zur Finanzierung der Regionalprogramme sowie Programme, die von der Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden.

65% werden an die Kreisverwaltungen zur Realisierung von aktiven Programmen des Arbeitsmarktes sowie der Aufgaben nach Art. 108 Abs. 1 des Gesetzes über die Förderung der Beschäftigung und die Arbeitsmarktinstitutionen weitergeleitet. Bei der Aufteilung der Mittel für die einzelne Kreisverwaltungen werden vom Arbeitsamt folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Zahl der Arbeitslosen;
  • Arbeitslosenquote;
  • Anteil der Arbeitslosen bis zum 25 Lebensjahr an der Gesamtzahl der Arbeitslosen des Landkreises;
  • Anteil der Arbeitslosen über 45 Lebensjahr an der Gesamtzahl der Arbeitslosen des Landkreises;
  • Anteil der Arbeitslosen Frauen an der Gesamtzahl der Arbeitslosen des Landkreises;
  • Anteil der Arbeitslosen aus dem ländlichen Raum an der Gesamtzahl des Landkreises;
  • Anteil der Langzeitarbeitslosen an der Gesamtzahl der Arbeitslosen;
  • Beschäftigungsquote;
  • Prozentueller Anteil der verausgabten finanziellen Mittel im Rahmen des Arbeitsfonds;
  • Prozentueller Anteil der verausgabten finanziellen Mittel im Rahmen des Operationellen Programms 'Soziale Infrastruktur' (PO KL).

Kontakt:
Abteilung für Arbeitsmarktpolitik: Tel. + 48 91 42 56 146